Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt unter https://genesis.sachsen-anhalt.de veröffentlichte Datenbank "GENESIS-Online".

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Datenbank GENESIS-Online barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG LSA) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) in der jeweils geltenden Fassung.

Bei der Gestaltung und Entwicklung von GENESIS-Online stand der Aspekt der Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung der Software. Momentan lässt sich leider nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden.

Datum der Erklärung/Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 20.05.2021 erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.

Barrieren melden: Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu GENESIS-Online aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne beim Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt freut sich über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

E-Mail: info@stala.mi.sachsen-anhalt.de

Schlichtungsverfahren: Sollte auch nach Kontaktaufnahme über o.g. Wege keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 16d BGG LSA wenden. Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/. Sie können die Schlichtungsstelle unter ombudsstelle@ukst.de auch direkt anschreiben.

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